Auszeichnungen
Funkionäre der HSG WBW
Die Schiedsrichterordnung (§ 32 folgende) regelt die Anzahl von Schiedsrichtern die ein Verein im Spielbetrieb stellen muss. Dies ist nötig, um eine ausreichende Anzahl für den Spielbetrieb in Hessen zu haben. Neben Geldstrafen führt die fehlende Anzahl bei Vereinen mit mehrjähriger Unterschreitung auch zu Punktabzügen.
Nicht nur unsere Schiedsrichter sondern auch unsere Funktionäre werden beim dem Schiedsrichtersoll angerechnet.

Udo Rau (Vizepräsident Recht des HHV)

Caro Heim (Klassenleiterin), Harald Bott (Vorsitzender Bezirkssportgericht Aktive), Nele Beck (Vorsitzende Bezirkssportgericht Jugend)
Es fehlt Matthias Forstner (Beisitzer des Bezirkssportgerichts)
Berichte
- 2025 - Udo Rau - Vizepräsident Recht des HHV
- 2025 - Udo Rau bei der Rechtstagung des DHB in Dortmund dabei





















